Firmen-Rechtsschutz

Rechtsschutz Gewerbe

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.

 
Wichtige Informationen zum Video !

Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte

Eine neue Maschine
Die Firma Rehwald Plastic erwarb eine neue Blasdruck-Maschine. Bereits nach den ersten Betriebsstunden fällt die Maschine aus. Aufgrund offenbar mangelhafter Verarbeitung hält die Halterung der Pressform dem nötigen Druck nicht stand. Der Hersteller schiebt die Ursache des Problems auf Beschädigungen bei Transport oder Installation.

Beides wurde vom Käufer selbst durchgeführt. Nach mehreren Telefonaten und Schriftwechseln möchte die Geschäftsleitung von Rehwald Plastic die Sache zum Anwalt geben, damit Nachbesserung und Nutzungsausfall eingeklagt werden. Der Rechtsschutzversicherer erteilt hierfür eine Deckungszusage.

 

Steuer-Rechtsschutz vor Gericht

Die Betriebsprüfung
Bei einer Firma führt das Finanzamt im zwölften Jahr des Geschäftsbetriebs erstmalig eine Betriebsprüfung durch. Dabei werden vor allem die gebuchten Reise und Bewirtungskosten bemängelt. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Die Firma kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und schaltet einen Anwalt ein.

Der Rechtsschutzversicherer gab für die gerichtliche Klärung zuvor Deckungszusage. Vor Gericht wird das Ergebnis der Betriebsprüfung bestätigt. Die Firma unterliegt.

 

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

Das Bewerbungsgespräch
Die Firma Braun sucht nach einem neuen Mitarbeiter fürs Controlling. Frau Yilderim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt dem Personalchef, dass sie vor kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen wäre. Zuvor hatte sie für zwei Jahre eine ähnliche Anstellung bei einem mittelständigen Unternehmen einer anderen Branche. Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten.

Die Firma Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung in der Branche vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen die Firma Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer erteilt Deckungszusage für diesen Fall und kann auch einen spezialisierten Anwalt empfehlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt, die Forderung abgewiesen.

 

Forderungsmanagement

Der säumige Kunde
Der Pflasterbetrieb Erhardt hat den Hof von Familie Möller neu gepflastert. Für das benötigte Material ging man in Vorauslage. Trotz mehrfacher Mahnung zahlt die Familie Möller nicht. Die Firma Erhardt gibt den Fall daher ans Forderungsmanagement ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt das weitere Mahnwesen bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung, da die Möllers zu keiner außergerichtlichen Lösung zu bewegen sind.

Für diese Dienstleistung entstanden der Firma Erhardt keine gesonderten Kosten.

 

Verwaltungs-Rechtsschutz

Der Sonderverkauf
Eine Buchhandlung veranstaltet einen Mitternachtsverkauf zur Veröffentlichung des neuesten Bandes der Kultbuchserie „Ein Lied von Eis und Feuer“. Unmengen meist kostümierter Fans der Reihe belagern den Laden und den Bereich der Fußgängerzone davor. Da die Entscheidung für diesen Sonderverkauf erst recht kurzfristig fiel, konnte die Genehmigung vom Ordnungsamt nur per Fax eingeholt werden. Leider ist die Genehmigung bei der Bearbeitung der eingehenden Anwohnerbeschwerden dort nicht mehr auffindbar.

Gegen den Buchladen wird ein Ordnungsgeld erhoben, das vorgelegte Fax als Eigenproduktion abgetan. Die Sache geht vor Gericht. Für die hier anfallenden Kosten erteilte der Rechtsschutzversicherer Deckungszusage. Die Buchhandlung erhielt Recht.

 

Für wen sind die Versicherungen?

Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Wer ist versichert?

Versicherungsnehmer und Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten.

Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.

 

Welche Leistungen sind nicht versicherbar?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
  • Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
  • Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein.

Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

 

› mehr Informationen anfordern

Zurück