Nachwuchs

Ab sofort zu Dritt!

Haftungsrisiken
Haben Sie Nachwuchs bekommen, sollten Sie frühzeitig dessen Mitversicherung in der Haftpflichtversicherung klären. Insbesondere in den ersten Lebensjahren (generell: bis 7 / Verkehr: bis 10) gelten Ihre Kinder als deliktunfähig. Beispiel: Ihr Kind (5 Jahre) fährt mit dem Dreirad an einem Nachbarsauto vorbei und verkratzt dies, dann steht Ihrem Nachbarn keine Entschädigung zu. Weder von Ihnen, noch von Ihrer Haftpflichtversicherung. Es sei denn, Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt oder Ihre Privat-Haftpflichtversicherung hat einen entsprechenden Leistungsbaustein. Kommen Sie auf uns zu, damit Sie immer richtig versichert sind.

Übernahme Krankheitskosten
Sind Sie und Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert, dann wird Ihr Kind in die Familienversicherung aufgenommen. Hier sollte geprüft werden, ob ggf. eine private Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung sinnvoll ist. Sind Sie und / oder Ihr Partner privat versichert muss geprüft werden, wo Ihr Kind zukünftig versichert werden kann und soll. Bitte kommen Sie schnellstmöglich auf uns zu, damit keine Fristen z. B. bei der Kinder-Nachversicherung verpasst werden.

Einkommensausfälle (auch nicht monetär)
Insbesondere nach der Geburt des eigenen Kindes haben Sie automatisch eine größere Verantwortung. In diesem Fall ist Ihr Bedarf sich gegen Einkommensausfälle (z. B. Berufsunfähigkeit) abzusichern größer denn je. Sollte Sie bisher noch keine Absicherung haben, wird es nun höchste Zeit. Kommen Sie einfach auf uns zu, wir helfen Ihnen dabei.

Sachwertrisiken
Durch die Geburt Ihres Kindes kann es zu etlichen Neuanschaffungen kommen und sich somit Ihr Hausrat vergrößern. Kommen Sie auf uns zu, wir passen mit Ihnen zusammen Ihre bestehende Absicherung an den neuen Bedarf an.

Langlebigkeitsrisiko
Es stellt sich für die Großeltern Ihres Kindes und für Sie vielleicht die Frage nach einer ersten Absicherung / Vermögensaufbau für Ihr Kind. Sprechen Sie uns an, wir suchen eine passende Absicherung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Pflegefall
Im Pflegefall kann Ihr Vermögen evtl. nicht mehr für die Versorgung Ihrer Kinder verwendet oder vererbt werden. Wenn Ihre Kinder einmal eigenes Einkommen haben und Ihre Pflegeabsicherung reicht dann nicht aus, müssen später evtl. Ihre Kinder für Ihre Pflegekosten aufkommen. Gerne erstellen wir für Sie einen Versorgungsstatus und zeigen Ihnen Ihre aktuelle Absicherung auf.

Todesfall
Insbesondere nach der Geburt des eigenen Kindes haben Sie automatisch auch eine größere Verantwortung im Falle Ihres Todes. Gerade in Zeiten, in denen Ihre Kinder noch klein sind, ist eine Todesfall-Absicherung ein Muss. Die gesetzliche Absicherung reicht in keinem Fall aus, damit Ihr Kind sorgenfrei leben kann. Lassen Sie sich von uns aufzeigen, welche Absicherungen bestehen und wo Ihr Schutz noch Lücken hat.

Sonstige Risiken
Die Mitversicherung Ihres Kindes in der Rechtsschutzversicherung ist zu prüfen.

Liquidität & Budget
Sicherlich hat die Geburt Ihres Kindes Auswirkungen auf Ihr Budget. Auf der einen Seite erhalten Sie Kindergeld bzw. Steuerfreibeträge, auf der anderen Seite haben Sie deutliche Mehrausgaben durch Ihr neues Familienmitglied. Dies sollten Sie in Ihre Budgetplanung berücksichtigen.

 

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