Krankentagegeld

Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig vorzusorgen. Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab.

Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls.

Zusatzversicherung Krankentagegeld

Wichtige Informationen zum Video !


Krankengeld der GKV

Wichtige Informationen zum Video !


Leistungsbeispiele aus der Praxis

Verdienstausfall - Pflichtversicherung
Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 EUR bzw. 1.968 EUR netto wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche erhält sie ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von etwa 1.554 EUR im Monat, ihr fehlen somit 414 EUR.

Das zusätzlich bei der Privaten Krankenversicherung abgeschlossene Krankentagegeld von 15 EUR pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ersetzt diesen Verdienstausfall.

 


Verdienstausfall - freiwillige Versicherung

Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 6.000 EUR bzw. 3.478 EUR netto kann als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ab der siebten Woche mit einem Krankengeld von 2.746 EUR (netto) rechnen. Ihm fehlen damit jeden Monat 732 EUR.

Das bei der Privaten Krankenversicherung zusätzlich abgeschlossene Krankentagegeld von 25 EUR pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gleicht diesen Verdienstausfall aus.

 

Wer kann versichert werden?

Eine Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung maximal in Höhe des tatsächlichen Einkommmensausfalles möglich.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.

Was zahlt die Krankenkasse?

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.

Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Hierdurch sowie aufgrund der fälligen Sozialversicherungsabgaben liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2020: 4687,50 EUR mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.

Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.

 


Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Berechnung im Rahmen unseres Versorgungsstatus: https://fideas-ag.de/versorgungsstatus/

› mehr Informationen anfordern

Zurück