Krankenversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahre so medienpräsent, wie die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung hatte sie als Pflichtversicherung dabei schon immer huckepack mit dabei. Kaum eine Legislaturperiode einer Bundesregierung, in der nicht an der ein oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung „reformiert“ wurde, was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte. Inzwischen wurde es auch zur Pflicht, in Deutschland krankenversichert zu sein. Daher stellt die Entscheidung für Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Systementscheidung für die meisten Selbständigen dar.

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Bei der Krankenversicherung kann man den Unterschied der beiden Systeme sehr gut erkennen. Zählt bei der PKV Alter und Gesundheitszustand, ist es bei der GKV nur das Einkommen, an dem man sich hinsichtlich des Beitrags orientiert. Regelt den Leistungsumfang der PKV der Tarif als Vertragsbestandteil, regelt ihn bei der GKV zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch. Machen Sie bei der Entscheidung keinesfalls den Fehler, sich am Preis zu orientieren, den ein System aufruft. Vielmehr sollten Sie sich selbst die Frage beantworten, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Auch, was in Ihrem weiteren Leben noch auf Sie zukommen kann, verdient Beachtung.

 
GKV Gesetzliche Krankenversicherung PKV Private Krankenversicherung
Unter Umständen beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern Versicherungsschutz auf persönliche Wünsche bzw. persönlichen Bedarf abstimmbar
I. d. Reg. direkte Abrechnung zw. Arzt und Krankenkasse ohne weiteres eigenes Zutun Vereinbarte Leistungen vertraglich bis ans Lebensende garantiert
Beitragsbefreiung in Mutterschutz und Elternzeit Optionstarife (Einstieg mit weniger leistungsstarken Tarifen, spätere Verbesserung ohne erneute Gesundheitsprüfung)
Maximalbeitrag abhängig von Beitragsbemessungsgrenze Beitrag ist nicht vom Einkommen abhängig
Keine Gesundheitsprüfung nötig Beitragsentwicklung im Alter durch Beitragsentlastungsplan, Altersrückstellungen und Tarifwechsel beeinflussbar
Wechsel zu anderem Anbieter problemlos möglich Zuzahlungen nur entsprechend vereinbarter Selbstbeteiligung oder der vereinbarten Erstattungsgrenzen eines Tarifs
Auslandsschutz nur eingeschränkt vorhanden Erstattung je nach Tarif auch über Regel- und Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus (Honorarvereinbarung für Spezialisten)
Einstieg mit Mindestbeitrag ungeachtet dem tatsächlichen Einkommen Grundsätzlich weltweiter Versicherungsschutz, evtl. zeitliche Einschränkungen, sowie Begrenzung auf vereinbarten Vertragsumfang
Beitragszuschlag für Kinderlose (Pflegeversicherung) Familienmitglieder müssen mit separatem, zusätzlichen Beitrag abgesichert werden
Beitragsentwicklung im Alter in erster Linie von dann gültiger Gesetzgebung abhängig Späterer Wechsel zu anderem Anbieter nur bei entsprechend gutem Gesundheitszustand möglich
Überwiegend gesetzlich eingeschränkter Leistungskatalog In Mutterschutz und Elternzeit besteht i. d. Reg. weiterhin Prämienzahlungspflicht
„Reformierbarkeit“ des Leistungskatalogs (normalerweise Kürzungen)    
Begrenzung der Leistung auf den Regelsatz der Gebührenordnung für Ärzte, dadurch keine Kostenübernahme durch Spezialisten    
Maximales Krankengeld abhängig von aktueller Beitragsbemessungsgrenze    
Keine Anpassungsmöglichkeit an persönlichen Absicherungswunsch (z. B. Ein-Bett-Zimmer, Heilpraktiker, Zahnimplantate, etc.)    
Verschiedene „versteckte“ Zuzahlungen vorgeschrieben (z. B. ehemalige quartalsweise Praxisgebühr, bei Medikamenten, im Krankenhaus,…)    

Beitragsentwicklung der GKV

In den Medien wurde in letzter Zeit viel über die Beitragsentwicklung der Krankenversicherung gesprochen. Meist wurde der Schwerpunkt hier auf die Private Krankenversicherung gelegt. Wir möchten daher noch kurz aufzeigen, wie sich die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung im Laufe der Zeit entwickelten. Diese Information möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, da hierüber quasi gar nicht berichtet wird. Wir bitten um Nachsicht, dass es uns nicht möglich ist, neben dem Versicherungsbeitrag auch die immer stärker wachsenden, versteckten Kosten mit darstellen zu können, welche natürlich auch Einfluss auf die Realbelastung hat.

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Einschnitte und Reformen der GKV

  • 1977: 1. Kostendämpfungsgesetz Zuzahlung bei Arzneimitteln Eigenbeteiligung bei Zahnersatzkosten
  • 1982: 2. Kostendämpfungsgesetz Erhöhung der Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Zahnersatzkosten usw.
  • 1983: 1. Haushaltsbegleitgesetz Zuzahlungspflicht bei Krankenhausbehandlungen
  • 2003: Einführung der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal weitere Rationierung: Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser
  • bis 2010: Die ersten Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge, weil das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht

Krankenvollversicherung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.

 
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Leistungsbeispiele aus der Praxis

Dentaler Vorteil
Der Kunde geht zum Zahnarzt, weil er Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihm achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.

 

Ambulanter Vorteil
Der Kunde ist Torwart seiner heimischen Fußballmannschaft. Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht besser werden. Ein Bekannter empfiehlt ihm Osteopathie bei seinem Heilpraktiker. Diese Behandlung bringt endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten werden von seiner privaten Krankenversicherung übernommen.

 

Stationärer Vorteil
Einen Monat später hat die Person einen Unfall mit dem Auto und kommt ins Krankenhaus. Hier wird die Person direkt in ein Einzelzimmer gebracht und vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über mehr Erfahrung und mehr Know-how, was natürlich auch ein Vorteil für den Patienten und dessen Genesung ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine beträchtliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.

 

Vorteil Krankentagegeld
Ein Elektroingenieur erleidet einen Bandscheibenvorfall, weshalb er für drei Monate arbeitsunfähig ist. Sein Arbeitgeber zahlt ihm das gewohnte Gehalt für die ersten sechs Wochen der Krankheit weiter, danach erhält er Krankengeld von seiner Krankenkasse. Ihm fehlen aber trotz Krankentagegeldzahlung fast 2.000 EUR zu seinem gewohnten Nettoeinkommen. Da er seine Zahlungsverpflichtungen natürlich auch nach seinem Einkommen ausgerichtet hatte, tut das finanziell schon weh. Ein Kollege von ihm, der vor einem Jahr ebenfalls für ein paar Monate erkrankt war, ist privat krankenversichert und konnte so sein komplettes Nettoeinkommen für den Krankheitsfall absichern.

 

Vorteil Kinderversicherung
Die Ehefrau eines Kunden bekommt im Folgejahr ein Kind. Bei der Geburt werden verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt (u. a. Herzfehler). Um dem Kind die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern, nimmt der Vater es in seine private Krankenversicherung mit auf. Neugeborene können in der privaten Krankenversicherung nämlich ohne Gesundheitsprüfung in dem Versicherungsumfang mitversichert versichert werden, den die Eltern bereits für sich selbst gewählt haben. So sind Behandlungen bei Spezialisten möglich, deren Kosten seitens einer Krankenkasse nie komplett übernommen worden wären.

 

Für wen ist die Versicherung?

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2020 über 62.550 EUR liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.212,50 EUR bei 12 Gehältern.

 

Was bietet mir die PKV?

  • Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
  • Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:

  • Krankenhaus- und Pflegetagegelder
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten

Was ist zu beachten in der PKV?

  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
  • Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
  • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlab
  • Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
  • keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
  • Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
  • Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt

Wonach richten sich die Beiträge in der PKV?

1. Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
2. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung - in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und
dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.

 

Ist eine Rückkehr in die GKV möglich?

Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.

Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 59.400 EUR fällt, also monatlich 4.950 EUR. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2018 unter 53.100 EUR Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.

 

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