Grundfähigkeit

Versicherung der Grundfähigkeiten

Gleich vorweg: Vollwertige Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finden sich weder in der Erwerbsunfähigkeits- noch in der Grundfähigkeitsversicherung. Bei beiden Absicherungsformen steht zwar ebenfalls der Gesundheitszustand eines Menschen und eine abgesicherte monatliche Rente im Mittelpunkt, die Voraussetzungen für eine Leistung sind allerdings ungleich schwieriger.

Die Grundfähigkeitsversicherung geht noch einen Schritt weiter als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Hier wird eine Leistung erst dann fällig, wenn ein Kunde bestimmte Fähigkeiten verliert, die er im täglichen Leben benötigt. Der Katalog der versicherten Fähigkeiten ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fähigkeiten wie Sprechen oder Sehen zählen beispielsweise immer dazu, damit Sie eine ungefähre Vorstellung vom Gegenstand dieses Schutzes bekommen. Die Grundfähigkeitsversicherung kann man sich als das Ein-Mann-Zelt der Invaliditätsabsicherung vorstellen. Bei Regen immer noch besser, als draußen im Freien zu schlafen.

 
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Wenn die BU nicht möglich ist

Nicht immer lässt es der Gesundheitszustand eines Mandanten (=Kunden) zu, dass er eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kann. Auch gibt es einzelne Berufsfelder, die über ein solches Gefahrpotential verfügen, dass es für Versicherungsunternehmen unkalkulierbar wäre, diesen BU-Schutz zu gewähren. In solchen Fällen lohnt es, die Versicherbarkeit abwärts zu prüfen.

Evtl. klappt es bei gegebenen Umständen ja mit der EU. Und selbst die Grundfähigkeitsversicherung ist immer noch besser, als im Fall der Fälle auf Gott und die Wohlfahrt zu vertrauen.

Auch eigenverantwortliche Vorsorge braucht von Zeit zu Zeit einen Kompromiss.

 

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