KV-Zusatz
Krankenzusatzversicherung
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Heilpraktiker
Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente.
Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereicht hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.
Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren.
Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.
Zahnersatz
Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss.
Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.
Beispielrechung:
Brücke | verblendete Brücke | Implantat | |
Gesamtkosten | 700 € | 1.000 € | 1.600 € |
Leistung der GKV | 350 € | 350 € | 350 € |
Eigenanteil | 350 € | 650 € | 1.250 € |
Krankentagegeld
Herr E. wurde bei einem Autounfall schwer verletzt. Nach mehreren Wochen im Krankenhaus folgte der Aufenthalt in einer Rehaklinik. Wann er wieder arbeiten kann ist ungewiss. Der Arbeitgeber bezahlte nach dem Unfall noch sechs Wochen lang den Lohn. Doch nun ist Herr E. und seine Familie auf staatliche Hilfe angewiesen. Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält er nur eine kleine Zahlung. Der Großteil des bisherigen Nettolohns fehlt in der Haushaltskasse.
Eine Krankentagegeldversicherung hatte Herr E. nicht abgeschlossen.
Ambulante Zusatzversicherung
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine, Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel
Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).
Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate
Krankenhaustagegeld
Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag. Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, dann wird Krankenhaustagegeld nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen.
Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen - z.B. Kinderbetreuungskosten.
Krankentagegeld
Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert. (Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Zahlung gesetzlich verpflichtet.)
Bei Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Versicherungsgestaltung kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.
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