Rechtsschutz

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

 
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Leistungsbeispiele aus der Praxis

Arbeits-Rechtsschutz - Kündigung
Herr Mokabe wird von seinem Abteilungsleiter Herrn Braun seit längerem mit Witzen über seine Herkunft aufgezogen. Daran ändert sich trotz wiederholter Bitte dies zu unterlassen nichts. Als Herr Mokabe sich beim Betriebsrat über die Sticheleien beschwert, wird ihm kurz darauf fristlos gekündigt. Als Begründung gibt man an, er hätte in größerem Umfang Büromaterial gestohlen.

Herr Mokabe sieht den eigentlichen Grund in seiner Beschwerde und schaltet einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.

 

Wohnungs-Rechtsschutz - Streitigkeiten mit dem Vermieter
Frau Poczesniok zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

 

Weitere Leistungsbeispiele

Verkehrs-Rechtsschutz - Verkehrsunfall
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich eine Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden, sowie den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall.

Sein Anwalt hält das Angebot für den Verletzungen angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

 

Sozial-Rechtsschutz - Rente
Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb Sie Ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt.

Letztlich holt Sie sich eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

 

Steuer-Rechtsschutz - Werbungskosten
Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss Sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis Ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.

 

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

Wo gilt die Versicherung?

Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, welche vereinbart werden können.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Verkehrsunfall
Beim Überholen drängte ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug von der Straße ab. Der Geschädigte fordert vom Unfallverursacher Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, einen Ausgleich für die Wertminderung des Wagens und Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und zusätzliche Behandlungskosten. Der Unfallverursacher weigerte sich jedoch diesen Schaden zu ersetzen.
Fahrzeugkauf
Nach dem Kauf eines Fahrzeuges stellte der Käufer fest, dass der Wagen einige Mängel aufweist. Der Autohändler war jedoch nicht in der Lage diese zu beheben. Es kommt zum Rechtsstreit.

 

Weitere Leistungsbeispiele

Fußgänger
Ein Autofahrer sieht einen Fußgänger nicht rechtzeitig. Er streift ihn mit dem Auto. Der Fußgänger kommt daraufhin ins Krankenhaus und muss ärztlich versorgt werden. Dem Autofahrer wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Sicherheitsabstand
Ein Autofahrer wird auf der Autobahn von der Polizei angehalten. Er soll den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben und dadurch die anderen Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet haben.

Zulassungsstelle
Bei der Zulassung eines PKW’s erkennt die Zulassungsstelle die Einstufung des Fahrzeuges in die Klasse schadstoffarm nicht an.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Personen, die Eigentümer oder Halter eines Motorfahrzeuges sind.

Was ist versichert?

Alle im Vertrag benannten Fahrzeuge sowie die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

Welche Leistungsarten sind versicherbar?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist u.a. folgendes nicht versichert:

  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes

Wo gilt die Versicherung?

Die Rechtsschutzversicherung gilt für alle im Vertrag benannten Fahrzeuge weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat.

Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Sie oder ein Familienmitglied ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd wirken. Als gesetzestreuer Bürger zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.

Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell Sie in ein Ermittlungsverfahren schliddern können – und nicht ein einziges davon wäre im Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung gedeckt. Ergänzender Versicherungsschutz ist hier unverzichtbar.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Körperverletzung im Dienst
Im Zuge eines Einsatzes will ein Polizist einen gewaltbereiten Demonstranten festnehmen (Steinewerfer). Dieser wehrt sich nach Leibeskräften gegen die Festnahme; schlägt und tritt wild um sich. Mit Unterstützung zweier weiterer Beamten kann der Mann überwältigt und zu Boden gerungen werden. Dabei kugelt er sich den Arm aus und zieht sich mehrere Schürfwunden zu. Im Zuge eines Gesprächs mit seinem Anwalt lässt er Anzeige gegen den Polizisten erstatten: Der Vorwurf lautet auf vorsätzliche Körperverletzung. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft (§ 223 StGB) und ein Disziplinarverfahren (ggf. mit anschließendem Verlust des Beamtenstatus).

Sexuelle Nötigung
Ein Abteilungsleiter ist gezwungen, einer Mitarbeiterin zu kündigen. Diese war zuvor über einen längeren Zeitraum auffällig geworden, da sie häufig zu spät zur Arbeit kam, sich auffallend häufig nur für einen Tag krank meldete und lange offensichtlich privat telefonierte. Das Kündigungsgespräch endet schnell in einem hysterischen Anfall der Dame, die heulend aus dem Büro rennt. Zwei Tage später erscheinen zwei Polizisten im Büro des Abteilungsleiters und bitten ihn zur Vernehmung mit auf die Wache. Die Mitarbeiterin hatte Anzeige gegen ihn erstattet, da er sie angeblich bereits länger regelmäßig unsittlich berührt und anderweitig sexuell belästigt hätte. Es droht eine Haftstrafe von mind. einem Jahr (§ 177 StGB).

 

Weitere Leistungsbeispiele

Umweltverschmutzung
Im Winter befeuert ein Hauseigentümer seine Heizung mit Holz, das er bei einem kleinen Holzhandel erworben hatte. Beim Verbrennen entsteht ungewöhnlich viel Qualm, der nicht richtig abzieht und in die Nachbarhäuser gelangt. Bei den Holzstücken handelt es sich offenbar um imprägniertes altes Bauholz, was aufgrund des Zuschnitts nicht mehr erkennbar war. Einer der Nachbarn ruft die Polizei. Es folgt ein Ermittlungsverfahren wegen Umweltverschmutzung. Nach § 326 StGB drohen bis zu fünf Jahre Haft.

 

Sozialbetrug
Sie erhalten für eines Ihrer Kinder, das sich noch in beruflicher Ausbildung befindet, Kindergeld. Was Sie nicht wissen: aufgrund häufigen Schwänzens der Berufsschule erhielt Ihr Kind bereits mehrere Abmahnungen vom Ausbildungsbetrieb. Letztlich wurde das Ausbildungsverhältnis bereits vor vier Monaten beendet. Ihr Sprößling traute sich bislang nur noch nicht, Ihnen das auch mitzuteilen. Vom Amt ergeht Strafanzeige wegen des Erschleichens von Sozialleistungen. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft (§ 263 StGB).

 

Versicherung für alle Privatpersonen

Die Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Privatpersonen geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können. Diese Verfolgung kann sich aus dem privaten oder dem beruflichen Leben, sowie der Ausübung eines Ehrenamtes ergab.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte / Lebensgefährte- bzw. partner
  • Kinder
  • ggf. sonstige mitversicherte Personen

Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im privaten, ehrenamtlichen oder beruflichen Leben begangen wurde.

Welche Leistungen sind u.a. abgesichert?

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
  • eine Strafkaution als zinsloses Darlehen

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere Zusatzleistungen mitversichert sein.

Wichtig: Der Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung beinhaltet ausdrücklich keine vorsätzlich begangenen Straftaten. Ausschließlich mit diesem weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also dieses Risiko absichern.

Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?

In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB - z. B. Mord) nicht mit abgesichert.
Was ist zu beachten?

Sollte das Strafverfahren mit einer rechskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall die vom Versicherer getragenen Vorauslagen zurück erstatten. Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage (§ 153 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und Tarif auch anders geregelt sein.

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