Glasversicherung
Glasversicherung
Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich.
Schadenbeispiele aus der Praxis

Erfolglose Ermittlungen
Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Hausbesitzer feststellen, nachdem er nachts durch ein lautes Geräusch aus dem Schlaf gerissen wurde. Mit Hilfe eines Pflastersteines wurde das Fenster seines Wohnzimmers ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.100 € geschätzt.
Klassiker
Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben, treten oft Risse auf, welche den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 € geschätzt.
Am Gebäude:
- Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben
- Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.
Im Gebäude / Mobiliar:
- Glasscheiben und platten von Bildern, Schränken, Stand, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.
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