Glasversicherung

Glasversicherung

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich.

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Schadenbeispiele aus der Praxis

Erfolglose Ermittlungen
Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Hausbesitzer feststellen, nachdem er nachts durch ein lautes Geräusch aus dem Schlaf gerissen wurde. Mit Hilfe eines Pflastersteines wurde das Fenster seines Wohnzimmers ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.100 € geschätzt.

 

Klassiker
Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben, treten oft Risse auf, welche den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Am Gebäude:

  • Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben
  • Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.

Im Gebäude / Mobiliar:

  • Glasscheiben und ­platten von Bildern, Schränken, Stand­, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren­Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
  • Mehrscheiben­Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
  • Hohlgläser
  • Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
  • Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6­8 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

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