Hausratversicherung
Hausratversicherung
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Rohrbruch
Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektrischen Geräte ( TabletPC, Fotoapparat, Drucker, Scanner ) beschädigt. Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.
Blitzeinschlag
Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie steht vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
- Lawinen, Vulkanausbruch)
- Glasbruch
- Fahrraddiebstahl
- All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.
Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet. Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung. Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
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